Campunite Motorfahrzeug-Versicherung

Campunite Motorfahrzeug-Versicherung

Informationsseite zu Versicherungsprodukten

Diese Seite dient zu Deiner Information und gibt Dir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Deiner Versicherung. Die vollständigen Informationen findest Du in Deinen Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungspolice und Versicherungsbedingungen). Damit Du umfassend informiert bist, lies bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Dir eine Versicherung für gemietete Fahrzeuge an. Sie sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Miete eines Fahrzeuges.

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Was ist versichert?

Wir bieten verschiedene Versicherungslösungen an, zwischen denen Du wählen kannst.

Teilkasko

leistet bei Schäden am gemieteten Fahrzeug durch Feuer, Elementarereignisse, Schneerutsch, Diebstahl, Glasbruch, Kollision mit Tieren, mutwillige Beschädigungen und Luftfahrzeugabsturz

Kollisionskasko

leistet bei Schäden am gemieteten Fahrzeug durch Kollisionen

Insassen-Unfall

leistet die vereinbarten Geldbeträge für die Fahrzeuginsassen bei Invalidität oder Tod

Innenraum

übernimmt Schäden infolge plötzlicher Zerstörung oder Beschädigung durch Fremd- oder Eigeneinwirkung im Innenraum des gemieteten Fahrzeugs

Wegfall Selbstbehalt / Bonusschutz

deckt den Selbstbehalt und Bonusverlust aus der Motorfahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Eigentümers des Fahrzeuges.

Grobfahrlässigkeitsverzicht

leistet auch bei grobfahrlässig verursachten Schäden

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Was ist nicht versichert?

Haftpflicht

- Sämtliche Haftpflichtschäden - Ansprüche aus Schäden am benützten Fahrzeug und dazugehörenden Teilen, an Anhängern und an geschleppten oder gestossenen Fahrzeugen

Teilkasko

- Schäden am gemieteten Fahrzeug durch Kollision - Schäden durch Erdbeben und vulkanische Eruption

Kollisionskasko

- Schäden am gemieteten Fahrzeug verursacht durch Verschleiss - Schäden am Ladegut

Grobfahrlässigkeitsverzicht

- Schäden bei Fahrten unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenteneinfluss - Schäden durch Geschwindigkeitsexzesse

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Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B.:

- Schäden durch innere Unruhen und kriegerische Ereignisse - Schäden bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten - Fahrten ohne behördliche Bewilligung - Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

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Wo bin ich versichert?

Der Versicherungsschutz besteht in der Schweiz, im Fürstentum Lichtenstein, in den Staaten Euro-pas sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Keine Geltung hat Ihre Versicherung in der Russischen Föderation, Weissrussland, Georgien, Arme-nien, Aserbaidschan, Kasachstan und im Iran. Auf dem Gebiet des Kosovos gilt die Versicherung nicht für die Haftpflicht.

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Welche Verpflichtungen habe ich?

Es bestehen für Sie unter anderem folgende Pflichten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

- Sie müssen die von uns im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäss und vollständig beantworten. - Die von uns in Rechnung gestellte Versicherungsprämie müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Sobald sich das versicherte Risiko wesentlich verändert, müssen Sie uns diese Veränderung anzeigen, damit wir den Vertrag ggf. anpassen können. - Die notwendigen Massnahmen zum Schutz der versicherten Sachen zu treffen (Sorgfaltspflicht). - Im drohenden Schadenfall im Rahmen Ihrer Möglichkeit für die Abwendung zu sorgen.

Im Schadenfall:

- Melden Sie uns unverzüglich jeden Versicherungsfall. - Im Versicherungsfall sind Sie verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden zu mindern und uns durch wahrheitsgemässe Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

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Wann und wie zahle ich?

Falls nichts anderes vereinbart, ist die Prämie direkt bei der Buchung des Mietfahrzeuges fällig und zu bezahlen.

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Wann beginnt und endet die Deckung?

Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsvertrag angegeben. Die Versicherung wird für die Dauer der Buchung des Mietfahrzeuges abgeschlossen. Sie verlängert sich nicht automatisch.

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Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Durch das es sich um einen Vertrag mit Beginn und Enddatum handelt, müssen Sie den Vertrag nicht kündigen. Dieser läuft automatisch zum Zeitpunkt zum im Vertrag vereinbarten Ablauf aus.